Gemeinde Waldbrunn

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Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es nach BauGB, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Die Bauleitplanung ist grundsätzlich zweistufig aufgebaut: Auf einer allgemeinen, das gesamte Gemeindegebiet betreffenden Stufe werden im Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) Bauflächen für bestimmte Nutzungen festgesetzt. Diese werden im Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) für einzelne Teile des Gemeindegebiets detailliert konkretisiert. Die Bauleitpläne sollen nach dem übergeordneten Planungsleitsatz des § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Bebauungsplan Solarpark am Funkmast

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