Gemeinde Waldbrunn

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Katzenschutzverordnung

Katzenschutzverordnung beschlossen – jetzt noch Freigängerkatzen kastrieren lassen

Der Countdown läuft: Bis 13. August 2025 müssen Freigängerkatzen in Waldbrunn kastriert, gekennzeichnet und registriert sein, denn dann tritt die vom Gemeinderat beschlossene Katzenschutzverordnung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Katzen kastriert, durch einen Mikrochip oder Tattoo gekennzeichnet und bei Tasso oder FINDEFIX registriert sein.
Katzenhalter*innen haben in einer Übergangsfrist noch Zeit, dies bei ihren Katzen, die im Freigang unterwegs sind, nachzuholen. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung werden aufgegriffene Katzen auf eine Kennzeichnung hin untersucht und im Zweifelsfall auf Kosten der Halter zum Tierarzt zur Kastration gebracht. Freilebende Katzen, die keinem Halter zuzuordnen sind, können künftig rechtssicher u.a. vom Tierschutzverein Mosbach und Umgebung e.V. aufgegriffen und entsprechend behandelt werden.
Anlass und Ziel der Verordnung ist die Eindämmung der stetig steigenden Population an frei lebenden Katzen. Diese „Streuner“ sind oftmals krank, schlecht ernährt und somit geschwächt, haben Parasiten, Verletzungen und Infektionskrankheiten wie Katzenseuche, FIV und Leukose. Das vom Tierschutzverein Mosbach betriebene Tierheim in Dallau hat zudem kaum noch ausreichende Kapazitäten, um die Massen an Katzen aufzunehmen, zumal die Vermittlungszahlen aufgrund des großen privaten Angebots an Babykatzen nicht Schritt halten können. Im Schnitt wird eine Katze zwei Mal im Jahr trächtig mit etwa fünf Jungen, die nach einem halben Jahr geschlechtsreif werden und sich dann ebenfalls weiter vermehren. Dieses Tierleid und die unkontrollierte Vermehrung verschärfen sich durch unkastriert  Freigängerkatzen - also Katzen, die einen Halter und ein Zuhause haben. Mithilfe der Katzenschutzverordnung soll mittelfristig die Überpopulation verringert, die Situation bei der Fundtierunterbringung entspannt und letztendlich Kosten reduziert werden.
Die Katzenschutzverordnung mit Kastrationspflicht kann hier nachgelesen werden:
https://www.waldbrunn-odenwald.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Steuern_und_Gebuehren/Ortsrecht/2025_KatzenschutzVO.pdf

Hintergrund:
Die Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis haben in ihrer Eigenschaft als Fundbehörde mit dem Tierschutzverein Mosbach und Umgebung e.V. einen Vertrag zur Unterbringung von Fundtieren abgeschlossen. Das vom Verein betriebene Tierheim in Dallau hat räumlich jedoch nur gewisse Kapazitäten, die in den letzten Jahren immer wieder überreizt wurden. Gleichzeitig ist die Zahl der Vermittlungen in den vergangenen Jahren immer weiter zurückgegangen, so dass viele Katzen lange einen Platz im Tierheim besetzen. Einer der Gründe hierfür ist, dass oftmals Babykatzen aus Privathand einfach und günstig zu bekommen sind. Während das Tierheim seine Tiere kastriert, kennzeichnet, impft und bei der Vermittlung ein Auge auf das künftige Zuhause hat, sind die Hürden bei der privaten Abgabe gering. Weitere Informationen auf www.tierheim-dallau.de.

Weitere Informationen

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeindeverwaltung Waldbrunn gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Tourist-Information in der Katzenbuckel-Therme oder die Gemeindeverwaltung Waldbrunn wenden.