Der Landtag von Baden-Württemberg beschloss am 25. Juli 1971 ein Gesetz über die Zusammenlegung von Gemeinden und Städten um deren Verwaltungs- und Leistungskraft zu stärken. Ursprünglich war vorgesehen, die sechs selbständigen Gemeinden Mülben, Oberdielbach, Schollbrunn, Strümpfelbrunn, Waldkatzenbach und Weisbach zu einer Einheitsgemeinde zusammen zu fassen.
Das Gesetz sah eine Mindesteinwohnerzahl von 3.000 für Gemeinden und 5.000 Einwohner für die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften vor. Alle Gemeinden des Hohen Odenwaldes zusammen hatten damals knapp über 4.000 Einwohner. Damit lag es nahe, eine Einheitsgemeinde zu bilden, was auch von Landes- und Kreisseite aus gefördert wurde.
Am 14.11.1972 unterzeichneten die Vertreter der fünf Gemeinden Oberdielbach, Schollbrunn, Strümpfelbrunn, Waldkatzenbach und Weisbach eine Vereinbarung über die Vereinigung der Gemeinden zur neuen Gemeinde Waldbrunn. Diese Vereinbarung trat am 01. Januar 1973 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt bestand die Gemeinde Waldbrunn aus diesen fünf Ortsteilen. Die Gemeinde Mülben trat dem freiwilligen Zusammenschluss zunächst nicht bei, erst Anfang des Jahres 1974 signalisierte die Gemeinde eine entsprechende Vereinbarung über den Zusammenschluss zu unterzeichnen.
Nachdem der Gemeinderat der Vereinbarung zustimmte, setzt sich die Gemeinde Waldbrunn seit 01. Januar 1975 aus den sechs Ortsteilen Mülben, Oberdielbach, Schollbrunn, Strümpfelbrunn, Waldkatzenbach und Weisbach zusammen.