Bericht
Gemeinderat nimmt Flurneuordnung im Höllgrund in Angriff, passt Wassergebühren an und berät zur Grundsteuerreform
WALDBRUNN. Nach der Bürgerfragestunde, die wie gewohnt zu Beginn jeder Sitzung des Waldbrunner Gemeinderats stattfindet, verabschiedete Bürgermeister Markus Haas das langjährige SPD-Gemeinderatsmitglied Heinz-Dieter Ihrig aus dem Amt des Weisbacher Ortsvorstehers, das er seit dem 01.11.2019 inne hatte. Er hatte sich nach der Kommunalwahl vom 09.06.2024 dafür nicht mehr zur Verfügung gestellt, gehört aber weiterhin dem Ortschaftsrat seines Heimatdorfes sowie dem Gemeinderat an. Seine Nachfolge hat Anfang November Carsten Uhrig angetreten. Haas dankte Ihrig und ging auf dessen jahrzehntelange kommunalpolitische Karriere ein. Bereits seit Dezember 1989 gehört dieser durchgängig dem Gemeinderat an und bekleidete von Juli 1997 bis zu seiner Wahl zum Ortsvorsteher im Jahr 2019 auch das Amt des Bürgermeister-Stellvertreters.
Flurneuordnung im Höllgrund
Unter Tagesordnungspunkt 2 befasste sich der Rat mit der angedachten Flurbereinigung im Bereich des Höllgrundes. „Wer die Straße kennt, weiß, dass sie inzwischen in einem desolaten Zustand ist“, führte das Gemeindeoberhaupt in das Thema ein. Da sich Teile dieser Gemeindeverbindungsstraße vom Ortsteil Strümpfelbrunn bis zur Antonslust, das auf Eberbacher Gemarkung liegt, auch auf Privatgrund erstreckt und es hierzu keine vollumfänglichen Regelungen gibt, blieb das heiße Eisen bisher liegen.
Nun wurde von Seiten der Verwaltung beim Flurneuordnungsamt in Buchen angefragt, ob die Sanierung im Rahmen eines Flurneuordnungsverfahrens erfolgen kann und damit auch die notwendigen rechtlichen Regelungen getroffen werden könnten. Bei einer Vorortbegehung wurden neben der Straßensanierung auch ergänzende Maßnahmen besprochen. Die beteiligten Grundstückseigentümer hat man Ende Oktober zu einer Infoveranstaltung eingeladen und im Rahmen dieser ihre Mitwirkungsbereitschaft erhalten.
Um in den Genuss des Förderhöchstsatzes von 80% aus der Flurneuordnung zu kommen, sind neben der eigentlichen Sanierung auch ökologische Maßnahmen notwendig, zu der sich die Gemeinde aber bereits im Vorfeld verpflichten muss. Bei zusätzlicher Einhaltung der Ziele des LEADER-Entwicklungskonzeptes Neckartal-Odenwald könnten noch einmal 5% Förderung dazu kommen, sodass die Maßnahme mit einer Förderquote von 85% der Gesamtsumme umgesetzt werden könnte. Ziel ist die Erneuerung der Straße, die ökologische Aufwertung und Freihaltung des Tals, die Instandsetzung oder Neuanlage von Wegen, die Schaffung eines kleinen Dorfplatzes bzw. die Brunnensanierung im Unterhöllgrund sowie eine Gewässerentwicklung im Sinne des Hochwasserschutzes.
Zur Aufnahme in das landesweite Arbeitsprogramm der Flurneuordnungsverwaltung 2025 des Landes sind von Seiten der Gemeinde im Vorfeld einige grundsätzliche Beschlüsse notwendig. Der Gemeinderat stimmte daher dem im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens vorgesehenen Eigentumsübergang auf die Gemeinde und die damit verbundene Übernahme der Verkehrssicherungspflicht der Anlagen zu. Weiter verbürgt sie sich zur Sicherstellung des ökologischen Mehrwerts und verpflichtete sich dabei, 1 % der Verfahrensfläche oder 6,22 ha für ökologische Zwecke zur Verfügung zu stellen.
Der Gemeinderat stellte in einem weiteren Tagesordnungspunkt den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 fest, nachdem Kämmerer Joachim Gornik eine Übersicht aller wichtigen Kennzahlen präsentiert hatte. Er ging dabei noch einmal auf die erfreuliche Entwicklung des Gesamtergebnisses ein, nachdem das Haushaltsjahr 2023 entgegen der Planungen mit einem satten Plus von rund 1,1 Millionen Euro abgeschlossen werden konnte. Unerwartet hohe Gewerbesteuereinnahmen sowie deutliche Minderaufwendungen bei den Personal- und Sachkosten bescherten am Ende den Geldsegen, wie der Rechnungsamtsleiter dem Gremium mitteilte.
Anpassung Wassergebühren zum 01.01.2025
Auch die Jahresabschlüsse beim Abwasserbeseitigungsbetrieb sowie beim Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde weisen für das Jahr 2023 ein positives Ergebnis aus, wie Kämmerer Gornik ausführte. Bei der Abwasserbeseitigung konnten nach Abzug der Verlustvorträge der Jahre 2019 bis 2021 rund 50.000 Euro erwirtschaftet werden, die der Rat auf Empfehlung der Verwaltung als gebührenfähigen Vortrag in die Gebührenkalkulation für die Jahre 2025 und 2026 einstellte. Den Jahresgewinn des Eigenbetriebs Wasserversorgung bezifferte Gornik auf rund 20.000 Euro, der sich aus dem Delta der Stromkosten in der Gebührenkalkulation (unter Berücksichtigung des damals unvorhersehbaren Strommarktes) und der später durch die Strompreisbremse deutlich günstigeren Preise ergab. Hierdurch konnte der Verlustvortrag vollständig abgebaut und in einen Gewinnvortrag von 7.200 Euro überführt werden, der in künftige Gebührenkalkulationen einzustellen ist.
Da die Wasserversorgung der Gemeinde keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt und auch die Rechtsaufsichtsbehörde im Bereich der Wasserver- und Entsorgung die jeweils voll kostendeckenden Gebühren verlangt, ergeben sich unter Berücksichtigung unterschiedlicher Aspekte sowohl beim Bezugs- als auch beim Entsorgungspreis Gebührenanpassungen für das Jahr 2025 nach oben. Bei der Kalkulation des Wasserbezugspreises wurden unter anderem die Stromkosten, der Bezug von Bodenseewasser, die Unterhaltung des Rohnetzes sowie die Erstellung eines Löschwasserkonzeptes kostensteigernd berücksichtigt. Unterm Strich ergibt sich daraus eine notwendige Erhöhung um 35 Ct./cbm auf dann 3,10 €/cbm netto. Bei den Entsorgungsgebühren erfolgt lediglich eine Gebührenerhöhung bei der Schmutzwassergebühr um 20 Ct./cbm auf dann 5,10 €/cbm netto. Die Niederschlagswassergebühr bleibt unverändert bei 39 Ct./cbm. Hier führte Kämmerer Gornik bei der Kalkulation der Gebühren Mehraufwendung im Bereich der kalkulatorischen Abschreibungen und Verzinsungen, für Kanalsanierungsmaßnahmen, Personalkosten sowie der Abwasserabgabe an das Land an. Der Gemeinderat stimmte der Anpassung der einzelnen Gebühren sowie der Änderung der dazugehörigen Satzungen entsprechend der Verwaltungsempfehlung jeweils einstimmig zu.
Der Gemeinderat stellte in der Sitzung auch den Beteiligungsbericht der Gemeinde an Unternehmen und Organisationen des privaten Rechts mit den jeweiligen Einlagen für das Jahr 2023 fest. Die höchste Einlage betrug dabei rund 12.000 Euro für eine Beteiligung an der Grundstückeigentümer-Gemeinschaft des Regionalen Rechenzentrums Heidelberg, die durch die Bereitstellung von Betriebs- und Verwaltungsgebäuden mit hoher Gebäudesicherheit dem Datenschutz dient.
Die beiden Friedhofskapellen in Waldkatzenbach und Weisbach befinden sich derzeit in oder kurz vor der Sanierungsphase. Für das Gebäude in Waldkatzenbach, an dem gerade gebaut wird, vergab der Rat den Auftrag in Höhe von 11.614,40 € brutto für die jetzt erforderlichen Werksteinarbeiten/Terrazzobelagsarbeiten an den Steinmetzbetrieb Koch aus Rauenberg. Da die Arbeiten spezielle Fähigkeiten erfordern, konnte lediglich dieser Betrieb regional ansässige Betrieb dafür gefunden werden. Den Zuschlag für die Lieferung und Montage der drei Innentüren erhielt die ortsansässige Schreinerei Michael Braun als mindestfordernde von drei Bietern zum Preis von 14.206,22 € brutto.
Zur Vergabe über den Abschluss einer Honorarvereinbarung für die Architektenleistungen im Vorfeld der Sanierung des Weisbacher Gebäudes konnte sich der Gemeinderat allerdings nicht durchringen. Das Honorar in Höhe von 13.685 € erschien im Vergleich zu den geschätzten Sanierungskosten in Höhe von rund 50.000 € zu hoch, zumal es bereits Gutachten zum Schadensbild der im Jahr 2000 erbauten Kapelle gäbe. Man einigte sich darauf, die Entscheidung von der Tagesordnung zu nehmen und bat Bauamtsleiter Martin Grimm, die Sache selbst in die Hand zu nehmen.
Eine weitere Vergabe von Bauleistungen stand zur Verkleidung der Treppen und Podestwangen einschl. Montage eines Geländers/Handlaufes an der Außentreppe zum Schulhofbereich für den KinderCampus Winterhauch Waldbrunn an. Durch das beauftragte Planungsbüro MVV Regioplan wurden zehn Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, wovon drei Angebote gewertet werden konnten. Die Fa. Großewinkelmann GmbH aus Rietberg überzeugte das Bauherrenteam und berücksichtigt vom Team vorgenommene Ausführungsanpassungen, die zu einer Kostenersparnis führen werden. Sie erhält den Zuschlag als mindestfordernde Bieterin für ihr Angebot mit einer vorläufigen Auftragssumme von 70.000 € brutto.
Grundsteuerreform
Gemeindeamtmann Christoph Mechler informierte die Gemeinderäte und Bürger zur Grundsteuerreform und zum erforderlichen Erlass einer Hebesatzsatzung zum 01.01.2025.
Das Land Baden-Württemberg hat im Rahmen der Grundsteuerreform das Landesgrundsteuergesetz verabschiedet, welches nach Ende der Übergangszeit zum 01.01.2025 von jeder Kommune angewendet werden muss. Die Grundsteuer ist bisher eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Sie wird jährlich von Kommunen und Gemeinden erhoben, zählt zu deren wichtigsten Einnahmenquellen und ist damit das finanzielle Rückgrat der Kommune. Grundlage für die Berechnung dieser Steuer sind bisher die sogenannten Einheitswerte. Das Grundsteuerreformgesetz erfordert nun aber eine Neubewertung der Grundstücke.
Für das Grundvermögen (Grundsteuer B) geht das Land Baden-Württemberg mit dem modifizierten Bodenwertmodell dabei einen eigenen Weg. Bei diesem errechnet sich der Grundsteuerwert, in dem die Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert multipliziert wird. Der Bodenrichtwert wurde von dem für unseren Bereich zuständigen Gutachterausschuss des Neckar-Odenwald-Kreises auf den 01.1.2022 festgestellt. Die zu zahlende Grundsteuer errechnet sich dann aus dem Grundsteuerwert, der mit der gesetzlichen Steuermesszahl multipliziert wird. Auf das Ergebnis wendet die Kommune dann ihren zuvor festgelegten Hebesatz an. Wichtig dabei ist, dass die Bebauung bzw. das Gebäude auf einem Grundstück bei dieser Bewertung künftig keine Rolle mehr spielt, so Mechler.
Bei der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) hat Baden-Württemberg das Bundesmodell übernommen, nach dem die Bewertung auf Basis eines typisierenden durchschnittlichen Ertragswertverfahrens beruht. Während im bisherigen Recht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Wohngebäude der Betriebsinhaber, seiner Familienangehörigen und die Altenteiler bei der Grundsteuer A mitbewertet wurden, werden diese künftig als eigene Grundsteuerobjekte bei der Grundsteuer B bewertet.
Der Vorschlag der Verwaltung hinsichtlich der künftigen Hebesätze sieht wie der Appell des Landes vor, dass es durch die Reform nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens gegenüber dem Jahr 2024 kommt. Es ist somit vorgesehen, den Hebesatz und das zu erwartende Grundsteueraufkommen so zu kalkulieren, dass die sog. „Aufkommensneutralität“ gegeben ist, bei der das Gesamtaufkommen unverändert zum Vorjahr bleibt. Erreicht werden könne dies mit einer Erhöhung des Hebesatzes in der Grundsteuer B von bisher 400 v.H. auf dann 540 v.H. In der Grundsteuer A könne der Hebesatz zunächst beim alten Wert von 400 v.H. verbleiben, so Mechler.
Mechler machte aber auch deutlich, dass sich die Aufkommensneutralität ausschließlich auf das gesamte Grundsteueraufkommen der Gemeinde beziehe, nicht aber auf die Höhe der Grundsteuer für die einzelnen Steuerpflichtigen. Hier könne es zu gravierenden Unterschieden bzw. Belastungsverschiebungen der Steuerlast im Vergleich zu den Vorjahren kommen.
Wie aufgezeigt, müsse der Gemeinderat neue Hebesätze für das Jahr 2025 festlegen und diese mittels einer Hebesatzsatzung rechtlich absichern, so Mechler. Die Beschlussfassung des dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegten Satzungs-Entwurfs ist nun für die Gemeinderatssitzung am 16.12.2025 mit den von der Verwaltung vorgeschlagenen Hebesätzen vorgesehen.
Vorletzter Punkt der umfangreichen Tagesordnung bildete die Beratung und Beschlussfassung über den Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag der Gemeinde Waldbrunn mit der Firma Schoofs Immobilien GmbH zum Bebauungsplan Strümpfelbrunn Ost, der die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes ermöglicht. Da die Schoofs Immobilien GmbH inzwischen Insolvenz beantragt hat und ihren Pflichten aus dem städtebaulichen Vertrag nicht mehr nachkommen kann, empfahl die Verwaltung dem Gemeinderat deren Entlassung aus dem Vertrag. Gleichzeitig soll durch den Abschluss eines Übernahme-Nachtrags zum Vertrag der EDEKA Grundstücksverwaltung mbH ermöglicht werden, das Projekt weiterzuführen. Der Lebensmittelmarkt soll im Laufe des Jahres 2025 entstehen. Dieser Vorgehensweise stimmte das Gremium zu und beauftragte die Verwaltung per Abstimmung, den Vertragsnachtrag abzuschließen.
Ehe sich das Gemeindeoberhaupt von den Gemeinderatsmitgliedern, den Verwaltungsmitarbeitern sowie den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern verabschiedete, ließ er den Rat noch über die Annahme von Spenden abstimmen. Auch dazu gab das Gremium abschließend grünes Licht.
Hinweis
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